Korrektur der Brustwarze und des Brustwarzenvorhofes

Brustwarzenkorrektur in der plastischen Chirurgie

Für das ästhetische Empfinden und auch für das körperliche Wohlbefinden einer Frau ist die Brust ein entscheidender Faktor. Häufig leiden Frauen aber nicht so sehr unter zu kleinen oder zu großen Brüsten, sondern hauptsächlich an Form und Größe der Brustwarzen bzw. der Brustwarzenhöfe.

Während vergrößerte Warzenhöfe meist nur ein rein ästhetisches Problem darstellen, können vergrößerte oder hypertrophe Brustwarzen und Schlupfwarzen neben der erwähnten Beeinträchtigung des Schönheitsempfindens auch gesundheitliche Probleme verursachen, da es gehäuft zu teilweise recht schmerzhaften Entzündungen kommen kann.

Anders als brustvergrößernde oder -verkleinernde Operationen und Brustrekonstruktionen handelt es sich bei der Brustwarzenkorrektur aber um einen minimal-invasiven Eingriff, der meist ambulant und lediglich unter lokaler Betäubung durchgeführt wird.

Bei der Korrektur des Brustwarzenhofes wird überschüssiges Gewebe ring- oder sichelförmig entfernt.
Bei der Brustwarzenverkleinerung wird dagegen mittels keilförmiger Einschnitte überschüssiges Gewebe an der Brustwarze entfernt.
Bei beiden Eingriffen wird nicht in das Gewebe der normalen Haut geschnitten, es entstehen nur minimale Narben, die nach einiger Zeit kaum noch zu sehen sind.

Bei der Schlupf- oder Hohlwarze sind die Drüsengänge in der Brust verkürzt, wodurch die Brustwarze nach innen eingezogen ist.
Die Korrektur erfolgt durch einen Schnitt quer durch die Brustwarze oder an deren Basis und die anschließende, vollkommene Durchtrennung sämtlicher Drüsenausführungsgänge und des umliegenden Bindegewebes. Hier muss neben einer antibiotischen Nachbehandlung zusätzlich die Position der Brustwarze mit einer Kanüle fixiert werden. Die Kanüle sollte wenigstens eine Woche belassen werden. Stillen ist nach diesem Eingriff nicht mehr möglich, weshalb die Stillphase bereits abgeschlossen sein sollte.

Da es sich in allen Fällen um medizinisch nicht notwendige Operationen handelt, werden die Kosten, die in Deutschland inklusive Beratung, Vor- und Nachbehandlung bei ca. 1.400 bis 3.000 EURO liegen, in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Allerdings beteiligen sich einige Kassen immerhin an den Kosten, so dass eine Nachfrage beim Berater immer anzuraten ist.